1. Erst den neuen Vertrag unterschreiben, dann den alten kündigen.
Für den passenden Kündigungszeitpunkt gilt eine Empfehlung, die so einfach ist wie nachvollziehbar. Nachdem der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist, sollte man den alten kündigen. Gleich danach! Durch die eigene Unterschrift unter den neuen Arbeitsvertrag ist der neue Job wasserdicht gesichert, um präzise zu sein: wenn der beidseitig unterschriebene Arbeitsvertrag zurückgesendet ist. Vorher den alten Job zu kündigen, wäre voreilig und würde ein unnötiges Risiko mit sich bringen.
Die Empfehlung beinhaltet aber auch: Bitte die Kündigung keinesfalls auf die lange Bank schieben. Wenn der neue Vertrag beim zukünftigen Arbeitgeber eintrifft, ist es allerhöchste Zeit, den Strich unter den alten Vertrag zu dokumentieren. Schriftlich und mündlich. Selbst dann, wenn es sich herausstellt, dass dieser Schritt nicht so leicht fällt wie man ursprünglich dachte. Am einen Tag den neuen Vertrag unterschreiben, am nächsten Morgen den alten Arbeitsvertrag kündigen, – so gehts am besten.
2. Schriftlich und mündlich kündigen. Gleichzeitig.
Egal, was gerade anliegt: Die Kündigung hat Vorrang. Auch der alte Arbeitgeber hat ein Recht darauf, unverzüglich zu wissen, was Sache ist. Also geht man die Angelegenheit mit der Kündigung am besten am frühen Morgen an. Unverzüglich. Als Prio-1-To-do des Tages. Alles Andere ist nachrangig. Der Schrift ist auf jeden Fall gut vorbereitet. Man nimmt die schriftliche Kündigung in zwei Ausführungen mit. Etwa so:
Betr: Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte/r Herr/Frau
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum W.X. 20YZ (oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.)
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.I ch bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Absender, Datum und Firmenanschrift korrekt? Sehr gut. Mit den zwei Ausführungen der schriftlichen Kündigung in der Hand sucht man das Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten. Die Schriftform ist juristisch erforderlich. Zusätzlich hilft sie, den klaren eigenen Willen zu dokumentieren.
Deine persönliche Seehoff Personalberaterin oder dein persönlicher Seehoff Personalberater unterstützt dich mit weiteren Tipps und Vorlagen zur Kündigung.
3. Einen nachvollziehbaren Kündigungsgrund nennen
Keine Kündigung ist wie die andere. In allen Fällen hat es sich bewährt, die Kündigung so zu begründen, dass es die andere Seite akzeptieren kann. Selbst dann, wenn es dem Gegenüber schwerfällt. Man darf auf keinen Fall vergessen: Jede und jeder hat das Recht auf ein ordentliches Arbeitszeugnis – und darin sollten nach Möglichkeit ausschließlich A-Formulierungen enthalten sein. Also serviert man besten einen Grund, der nicht angreifbar oder widerlegbar ist. Das Kündigungsgespräch, auf das die andere Seite nicht vorbereitet ist, eignet sich aber nicht als Zeitpunkt, indem man sein ganzes Herz ausschüttet, mit allen, was dabei sonst auf den Tisch kommen könnte. Klar und sachlich bleiben ist in jedem Fall ein guter Ratschlag.
4. Auf Überraschungen gefasst sein
In vielen Fällen durchkreuzt eine Kündigung andere Pläne des Unternehmens und der Verantwortlichen. Wie sie reagieren, wenn sie von der Kündigung erfahren, das kann sehr unterschiedlich sein. Manchmal fällt die Reaktion überraschend unprofessionell aus. Der Autor dieser Zeilen kann sich selbst an eine solche Situation erinnern. Auch jetzt gilt der Ratschlag: Klar und sachlich bleiben hilft in jedem Fall.
Das bedeutet für die eigene Vorbereitung auf das Kündigungsgespräch- man sollte vor dem Termin einige Szenarien durchspielen. Dazu gehört, dass man sich auf erwartbare Fragen eine überzeugende Antwort zurechtlegt. Oder zum Beispiel eine Reaktion, wenn der oder die Vorgesetzte auf die Tränendrüse drückt – eventuell mit dem Hintergedanken, die Kündigung im letzten Moment abzuwenden. Wie gesagt: Klar und sachlich bleiben, ist niemals ein falscher Ratschlag.
Bespreche das einfach mit deiner persönlichen Seehoff Personalberaterin oder dein persönlicher Seehoff Personalberater.
5. Gegenangeboten widerstehen!
Wenige Dinge im Leben sind so einfach zu entscheiden wie das Ablehnen von Gegenangeboten. Schon die nüchternen Zahlen sprechen dafür: Nur 6 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach einem Jahr noch bei der Firma, die ihnen ein Gegenangebot gemacht hat. Das geht aus einer Statistik von National Business Employment Weekly hervor. Die eindeutigen Zahlen haben Ursachen, die sich leicht nachvollziehen lassen.
Nur in wirklich seltenen Fällen beseitigt das Gegenangebot die Gründe, die zur Kündigung geführt hatten. Falls sich tatsächlich etwas ändern sollte, darf man sich zurecht fragen: Warum erst jetzt? Jetzt, da die Kündigung im Raum steht. Der zweite wichtige Grund, unbedingt am Jobwechsel festzuhalten, ist die Tatsache, dass versuchte Kündigungen dem Team selten verborgen bleiben. Eine atmosphärische Verbesserung nach abgewendeter Kündigung im Geschäftsleben so gut wie unbekannt.
Der dritte Grund, die sogenannte Counter Offer abzulehnen, ist die in Unternehmen verbreitete Praxis, bei Kündigungen bedingungslos auf Zeit zu spielen. In so vielen Fällen agieren die Personalverantwortlichen taktisch. Sie versuchen sich Zeit für die Neubesetzung zu schaffen, indem sie die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter auf dem Absprung möglichst lange umgarnen. Von Dauer ist die spontane Verlängerung des Arbeitsverhältnisses selten. Wie schon erwähnt: Nur 6 Prozent der Arbeitsverhältnisse, die nach Kündigungsversuch in die Verlängerung gegangen sind, halten länger als ein Jahr.
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